Minderheiten in Europa

Urteil: EU-Gerichtshof gibt Minderheiten Recht

Urteil: EU-Gerichtshof gibt Minderheiten Recht

Urteil: EU-Gerichtshof gibt Minderheiten Recht

Luxemburg/Apenrade
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Hans Heinrich Hansen im Gespräch.
Hans Heinrich Hansen (links) freut sich über das Urteil aus Luxemburg. Foto: Cornelius von Tiedemann

Die EU-Kommission muss sich mit dem Minority SafePack auseinandersetzen. Das haben Richter in Luxemburg am Freitag entschieden. "Ein wichtiger Tag für die Bürgerbeteiligung", sagt Hans Heinrich Hansen. "Wirklich positiv", meint auch Anke Spoorendonk.

Die EU-Kommission muss sich mit dem Minority SafePack auseinandersetzen. Das haben Richter in Luxemburg am Freitag entschieden. "Ein wichtiger Tag für die Bürgerbeteiligung", sagt Hans Heinrich Hansen. "Wirklich positiv", meint auch Anke Spoorendonk.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg gibt den europäischen Minderheiten Recht: Die EU-Kommission hätte ihr Anliegen behandeln müssen, so die Richter.

"Die Kommission hat ihre Begründungspflicht verletzt, da sie weder angegeben hat, welche der im Anhang des Antrags genannten Maßnahmen nicht in ihre Zuständigkeit fallen, noch die Gründe angegeben hat, auf denen diese Schlussfolgerung beruht", heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichtes der Europäischen Union.

Minderheiten und ihre Sprachen innerhalb der EU rechtlich schützen und fördern – das ist das Ziel der geplanten Bürgerinitiative "Minority SafePack". Die EU-Kommission hatte die Initiative im Herbst 2013 abgelehnt – sie sei nicht zuständig, hieß es damals. Doch wenn nicht die EU-Kommission, wer soll sich dann der Belange der Minderheiten Europas annehmen, fragten die Initiatoren – und klagten. Mit Erfolg, wie seit Freitag, 9.30 Uhr feststeht.

Hansen: "Ein großer Schritt für die Bürgerbeteiligung"

"Das ist ein kleiner Schritt für die EU, aber ein großer Schritt für die FUEN, für die europäischen Minderheiten und für die Bürgerbeteiligung in der EU", sagt Hans Heinrich Hansen. Der ehemalige Hauptvorsitzende des Bundes Deutscher Nordschleswiger (BDN) ist Mitinitiatior der Initiative, die von einem Bürgerausschuss vorgebracht wurde, dem auch Schleswig-Holsteins Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) angehört.

Hansens Einschätzung spiegelt sich im Urteil der Richter. Auch, weil mit der Zurückweisung der Initiative "die Verwirklichung der Zielsetzung der europäischen Bürgerinitiative gefährdet" sei, "die Bürger zur Teilnahme am demokratischen Leben zu ermutigen und die EU zugänglicher zu machen", gab das Gericht der Klage statt.

Das ist ein kleiner Schritt für die EU, aber ein großer Schritt für die FUEN, für die europäischen Minderheiten und für die Bürgerbeteiligung in der EU

Hans Heinrich Hansen

Spoorendonk: Minderheitenpolitik ist Europapolitik

Damit ist noch längst nicht sichergestellt, dass die Initiative letztlich von der EU Kommission genehmigt wird. Doch, sagt Anke Spoorendonk, "ich sehe es wirklich positiv, dass mit dem Urteil gesagt wird, dass eine Kommission nicht einfach pauschal das Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern ablehnen kann."

Die Ministerin erwartet jetzt eine detaillierte Stellnungnahme der EU-Kommission zu den einzelnen Punkten der Initiative. Sollte danach feststehen, dass das "Minority Safepack" durchstarten kann, "würde das für uns klarstellen, dass Minderheitenpolitik aktuelle europäische Politik ist", sagte Spoorendonk weiter.

Pauls: Fordern Kommissar für Minderheiten

Die minderheitenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Birte Pauls, stimmte in den Chor ein: „Das Urteil bestätigt unsere Auffassung. Minderheitenpolitik braucht einen festen Stellenwert in der EU-Politik. Zur institutionellen Verankerung haben wir deshalb die Einsetzung eines Kommissars innerhalb der EU-Kommission für dieses Politikfeld gefordert. Wir wissen, dass längst nicht alle eine so vorbildliche Minderheitenpolitik vertreten, wie Schleswig-Holstein."
 
"Die Tatsache, dass ein europäisches Bürgerbegehren zu einem minderheitenpolitischen Thema von der Europäischen Kommission mit Verweis auf mangelnde Zuständigkeit abgewiesen wurde, zeigt den deutlichen Nachholbedarf in diesem Bereich. Das sieht offensichtlich auch das EuGH so. Ich gratuliere der FUEN zu ihrer erfolgreichen Hartnäckigkeit", so Pauls weiter.

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Cornelius von Tiedemann
Cornelius von Tiedemann Stellv. Chefredakteur
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