Prozess gegen U-Boot-Bauer

Madsen spricht über Enthauptungsvideos auf seinem Computer und Schnittwunden an der Leiche

Madsen spricht über Enthauptungsvideos auf seinem Computer und Schnittwunden an der Leiche

Madsen spricht über Enthauptungsvideos auf seinem Computer und Schnittwunden an der Leiche

ritzau/swa/jrp
Kopenhagen
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Ankläger Jakob Buch-Jepsen auf dem Weg ins Gericht. Foto: Scanpix

Diese Videos seien vor Gericht genauso relevant, wie Filme der Olsen Bande bei einer Bandenangelegenheit, so die Aussage Madsens am Mittwoch vor Gericht. Er behauptet weiterhin, Kim Wall sei durch einen Unfall ums Leben gekommen.

Der zweite Prozesstag gegen den Erfinder Peter Madsen hat am Mittwoch im Kopenhagener Gericht begonnen. Im Prozess um den Tod der Journalistin Kim Wall auf Madsens U-Boot Nautilus im August 2017 stehen am Mittwoch einen Tag lang die Erklärungen des Angeklagten im Mittelpunkt.

War der Tod der Journalistin ein vorsätzlich geplanter Mord? Weshalb brachte Peter Madsen Werkzeuge und Fixiermaterial mit an Bord? Ankläger Jakob Buch-Jepsen konfrontierte Madsen mit den Ermittlungsergebnissen. Dazu gehörte das Zeigen von drei Filmen, die das Köpfen von Frauen zeigen. Zum Teil als Animationsfilm, zum Teil echte Aufnahmen. Madsen ärgerte sich offensichtlich, dass die Filme gezeigt wurden. „Wenn du Ankläger in einem Drogenfall bist, bittest du ja auch nicht den Richter, Kokain zu testen“, protestierte Madsen, doch vergebens.

Während das Animationsvideo lief, schaute Madsen bewusst weg. Seiner Aussage nach habe er Videos dieser Art „aus emotionalen Gründen“ geschaut. 

Ankläger Jakob Buch-Jepsen fragte Madsen nach Abspielen des dritten Videos, ob es nicht bedeutsam sei, dass der Angeklagte  ein solches Video habe und wegen Misshandlung und Tötung einer Frau angeklagt ist. „Es ist genauso relevant, wie es die Olsen Bande in einer Bandenangelegenheit ist“, so Madsens Antwort.  

Schnittwunden an der Leiche

Die Stiche im Unterleib der Journalistin begründete er so: „Ich habe der Leiche einige Schnittwunden zugefügt, um sicher zu sein, dass sie nicht von Gasen an die Wasseroberfläche getragen und gefunden wird. Es ist kein sexueller Gedanke mit den Stichen verbunden.”

Auf die vom Ankläger vorgetragene Frage, warum die Verletzungen nur oberflächlich seien und so die Gase nicht herauskommen könnten, antwortet Peter Madsen mit dem Hinweis, er sei zu dem Zeitpunkt unter Schock gewesen und habe nicht jede Handlung genau unter Kontrolle gehabt. 

Die zur Fahrt mit Kim Wall mitgebrachten Werkzeuge, unter anderem eine Säge und ein langer Schraubendreher, kann der Angeklagte nicht erklären und sagte: „Ich bin nicht in der Lage, mich genau an die Abläufe dieses Tages zu erinnern.”

Peter Madsen blieb bei seiner Erklärung, dass Kim Wall durch einen technischen Defekt und ausströmende Abgase zu Tode kam und er die Leiche der Frau in Panik zerteilt und über Bord geworfen habe.

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