Tarifverhandlungen

Das bedeuten Aussperrung und Streik für die Angestellten

Das bedeuten Aussperrung und Streik für die Angestellten

Das bedeuten Aussperrung und Streik für die Angestellten

cvt/Ritzau
Kopenhagen
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Demo in Kopenhagen am 26. Februar. Foto: Scanpix

Je nachdem, in welcher Gewerkschaft Angestellte organisiert sind, unterscheiden sich die Vergütungen im Falle von Aussperrungen und Streiks. Ein Überblick.

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben für den 4. April und danach Warnstreiks angekündigt, nachdem die Tarifverhandlungen für Kommunen, Regionen und Staat zusammengebrochen sind. Folge könnten auch Aussperrungen (Lockout) sein, bei denen die Mitarbeiter ohne Lohnzahlungen nach Hause geschickt werden.

Die Folgen für die einzelnen Mitarbeiter können dabei unterschiedlich ausfallen – je nachdem, in welcher Gewerkschaft sie organisiert sind. Bei Streiks wird normalerweise nur ein kleiner Teil der Gewerkschaftsmitglieder ausgewählt, der streikt – während bei Aussperrungen deutlich mehr betroffen sind.

Bei einem Streik wird normalerweise ein Streikgeld von den Gewerkschaften gezahlt. Im Falle einer Aussperrung variieren die Zahlungen der Gewerkschaften. Weil der bisherige Tarifvertrag zum Streikzeitpunkt nicht mehr greift, müssen die Arbeitgeber ihren Angestellten dann auch keinen Lohn mehr zahlen. Auch Arbeitslosengeld bekommen Streikende nicht. Wer nicht in einer Gewerkschaft ist oder nicht streiken will, kann weiter arbeiten und auch weiter Lohn beziehen. Bei einer Aussperrung beziehen diese Angestellten aber auch kein Gehalt mehr, selbst wenn sie gerne arbeiten würden.

Beamte und einige Führungsmitarbeiter sowie Angestellte in Bereichen, die Notfallbereitschaften vorsehen, sind von Streiks ausgeschlossen.

Ein Überblick über die Praxis in ausgewählten Gewerkschaften:

 

FOA-Gewerkschaftsbund (Gesundheits- und Erziehungswesen):

  • Streik: Voller Ausgleich bei Lohn- und Renteneinzahlungen und Urlaubsrecht abzüglich Arbeitsmarktbeitrag
  • Aussperrung: Der FOA-Hauptvorstand entscheidet im Falle einer Aussperrung, wie Unterstützt wird

 

HK Kommunal og Stat ( Bürofunktionäre im öffentlichen Dienst):

  • Streik: Ausgleich für Lohneinbußen, abzüglich Renten und Arbeitsmarktbeitrag
  • Aussperrung: Ausgleich für Lohneinbußen, abzüglich Renten und Arbeitsmarktbeitrag

 

3F-Gewerkschaftsbund (u. a. Handwerk, Reinigungskräfte, Gärtner):

  • Streik: Ausgleich entsprechend dem normalen Arbeitslosengeld „Tagegeld“ (860 Kronen pro Tag)
  • Aussperrung: Ausgleich entsprechend dem normalen Arbeitslosengeld „Tagegeld“ (860 Kronen pro Tag)

 

Lehrergewerkschaft „Lærerforening“:

  • Streik: Streikgeld von 1.860 Kronen pro Tag (entsprechend dem durchschnittlichen Lehrergehalt für Lehrer, die vier Jahre im Dienst sind)
  • Aussperrung: Kreditangebot von 846 Kronen am Tag

 

Dansk Sygeplejeråd (Krankenpfleger):

  • Streik: Ausgleich in Höhe des gewöhnlichen Lohnes (Durchschnitt der vergangenen drei Monate)
  • Aussperrung: Kreditangebot in Höhe des Netto-Einkommens zur freien Verfügung (Gebühr- und Zinsenfrei)

 

BUPL (Pädagogen):

  • Streik: Voller Ausgleich für Lohn und Rentenzahlungen
  • Aussperrung: Ausgleich von 860 Kronen pro Tag

 

DJØF (u. a. Akademiker im öffentlichen Dienst):

  • Streik: Angebot eines Streik-Kredites in Höhe des Netto-Gehalts
  • Aussperrung: Angebot eines Streik-Kredites in Höhe des Netto-Gehalts

 

Krifa (Christliche Gewerkschaft außerhalb der Gewerkschaftsbünde):

  • Mitglieder müssen im Normalfall arbeiten und bekommen Lohn. Werden sie ausgesperrt oder anderweitig an der Arbeit gehindert, bekommen sie 860 Kronen Ausgleich pro Tag.

Quellen: FOA, 3F, HK, Danmarks Lærerforening, Dansk Sygeplejeråd, Bupl, Djøf und Folkeskolen.

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