U-Boot-Fall

Lebenslänglich für Peter Madsen

Lebenslänglich für Peter Madsen

Lebenslänglich für Peter Madsen

hm/Ritzau
Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
Peter Madsen. Foto: dpa

In einem der am meisten diskutierten Mordfälle in Dänemark hat das Gericht ein Urteil gesprochen: Lebenslänglich für Peter Madsen.

Das Kopenhagener Stadtgericht hat den Erfinder und U-Boot-Kapitän Peter Madsen des Mordes an Kim Wall für schuldig befunden und ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit diesem Strafmaß kann Madsen frühestens nach zwölf Jahren Gefängnis freikommen. In Dänemark verbüßen zur Zeit 25 Personen eine lebenslange Haftstrafe.

Madsen will vor dem Östlichen Landesgericht in Berufung gehen. In der Verhandlung hatte der 47-Jährige stets bestritten, die schwedische Journalistin Kim Wall ermordet zu haben.

Kim Wall sei ein vollkommen unschuldiges Opfer gewesen, kommentierte Staatsanwalt Jakob Buch-Jepsen das Urteil. Ihm zufolge war der Mord an Kim Wall nicht direkt geplant. Es sei ein geplanter Mord an derjenigen Frau gewesen, die als nächstes im U-Boot mitfahren würde. Letzteres wird, so beschloss das Gericht, beschlagnahmt und zerlegt.

Das Gericht sprach zudem dem Partner Kim Walls 120.000 Kronen Entschädigung zu – zu Lasten von Peter Madsen. Die Eltern der getöteten Journalistin werden nicht entschädigt. 33.775 Kronen soll Madsen an die Seefahrtsbehörde zahlen.

 

Mehr lesen

Leitartikel

Siegfried Matlok
Siegfried Matlok Senior-Korrespondent
„Europäischer Erdrutsch“