Apenrade/Aabenraa - 11. Juli 2012 - von Ruth Candussi
Regierung mit dem Kopf unterm Arm
LHN-Vorsitzender Popp Petersen bleibt bei Randzonen mit scharfer Kritik auf Kurs – Ministerin warnt vor bewusstem Boykott
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| Jørgen Popp Petersen Archivfoto |  |
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Alle offenen Fragen in Sachen Randzonen seien geklärt, Kompensationskarten seien erstellt und dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes stünde nichts mehr im Wege, teilte am Montag die Behörde Natur & Erhverv mit. Wie berichtet, soll zum 1. September das neue Wasserschutzgesetz in Kraft treten, wonach Landwirte ihre Ländereien entlang von Wasserläufen und Seen auf zehn Meter breiten Randstreifen nicht mehr bewirtschaften dürfen.
Nach Ansicht der Landwirtschaftsorganisationen aber sei noch gar nichts klar und es gebe weiterhin mehr offene Fragen als Antworten – auch trotz des neuen Kartenmaterials, aus dem für die Landwirte ersichtlich sein soll, für welche betroffenen Ländereien es für die Einführung der Randzonen eine Entschädigung gibt.
„Das neue Kartenmaterial aber ist mit genau so vielen Fehlern behaftet wie die ersten Karten, auf denen die Wasserläufe eingezeichnet sind, denn nach wie vor ist die Definition eines Wasserlaufs nicht klar“, moniert der stellv. Vorsitzende der Organisation Landbrug & Fødevarer, Henrik Frandsen. Wie hunderte andere Landwirte könne auch er, die Wasserläufe auf seinen Feldern nicht in allen Fällen finden, die es laut Karteneintrag angeblich geben soll. Umgekehrt würden existierende Wasserläufe auf den Karten fehlen. „Das Gesetz muss auf jeden Fall auf nächstes Jahr verschoben werden. Alles andere wäre nicht akzeptabel“, so Frandsen.
Auch der Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Hauptvereins für Nordschleswig (LHN), Jørgen Popp Petersen, schüttelt weiterhin den Kopf und betont: „Wir fordern unsere Mitglieder nach wie vor auf, dieses neue Gesetz nicht zu beachten“, spricht Petersen von Pfusch, kenne er doch viele Betriebe, bei denen 60 Prozent der eingetragenen Striche auf den Karten nicht der Wirklichkeit entsprechen. „Auf so einer Grundlage kann man kein Gesetz einführen, denn die Rechtssicherheit für die betroffenen Bürger ist in keiner Weise gegeben. Wonach soll man sich richten“, kritisiert Petersen und wirft der Regierung vor, mit dem „Kopf unterm Arm“ gehandelt zu haben.
Derweil strebt der Verein „Bæredygtigt Landbrug“ einen Prozess gegen den Staat an. Infolgedessen scheren sich die 4.000 Mitglieder nicht um das neue Gesetz, denn das Verfahren habe aufschiebende Wirkung, so die Interpretation von „Bæredygtigt Landbrug“.
Die zuständige Ministerin Mette Gjerskov (Soz.) aber will von einer Aufschiebung des Gesetzes nichts wissen. „Wir haben es hier mit einer Kartenlegung von Natur zu tun. Natürlich gibt es da Fehler. Wir haben aber alles daran gesetzt, so genaue Karten wie möglich zu erstellen, die in Zusammenarbeit mit den Kommunen nachkorrigiert wurden. 94 Prozent der Karten sind korrekt“, so die Ministerin. Sollte es dennoch Fragen geben, habe man dafür eine Hotline eingerichtet. Landwirte mit vielen Wasserläufen würden laut Gesetz höchstens fünf Prozent ihrer Felder an Randzonen abgeben müssen. Im ersten Jahr werde es keine Bußgelder geben. „Bei bewusstem Boykott ist die Sache natürlich eine andere“, warnt Gjerskov.