Sonderburg/Sønderborg - 28. Juni 2012 - von Ruth Nielsen
Kritik berechtigt, aber kein Schadenersatz
Hart geht Anwältin Vivi Muurholm mit der Kommune ins Gericht. Sie war von ihr beauftragt worden, eine Sache auf ihre Gesetzlichkeit hin zu überprüfen. Es geht um einen Taxifahrer, der vom 18. Mai bis 25. Juli 2011 von gewissen Fahrten ausgeschlossen wurde, danach von allen Fahrten, die über das Bestellbüro Dantaxi Sønderborg liefen. Am 19. September forderte die Kommune das Büro auf, alle Fahrten wieder zur freien Verfügung zu stellen. Dieser Forderung kam das Büro nur bedingt nach, so ein Fazit der Anwältin im Bericht, der 51 Seiten umfasst.
Die Kommune hätte zwar übergeordnet das Verwaltungsgesetz eingehalten und könne daher nicht schadenersatzpflichtig gemacht werden. Doch die Art der Handhabung stünde „im Widerspruch zu den guten Sitten in der Verwaltung“. Sie gibt dem Taxifahrer in seiner Kritik recht.
Kommunaldirektor Søren Bonde Hansen stimmt ihr zu. Es sei nicht in Ordnung gewesen, wie die Sache geregelt wurde. „Ich schätze, dass eventuell fehlendes Material nichts am Hauptfazit zur Klage des Taxifahrers ändert. Und die Anwältin findet, dass der Ausschluss dem Fahrer selbst zugeschrieben werden könne und nicht einem Versäumnis der kommunalen Aufsicht oder um genau zu sagen, einer Gesetzesübertretung.“
Der Bericht soll dazu dienen, interne Arbeitsabläufe zu ändern. Der Fahrer könne überlegen, ob er einen Schadenersatz einklagen möchte.