Karlsruhe - 07. August 2012 - von hee/ARD
Wahlrecht für Auslandsdeutsche ist verfassungswidrig
Bisher konnte in Deutschland jeder Auslandsdeutsche wählen, der sich irgendwann in seinem Leben mindestens drei Monate in Deutschland aufgehalten hat. Diese Regelung haben die Richter des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe gekippt. Jetzt ist der Bundestag zu einer Neuordnung gefordert. Nach bisherigem Recht sollte allein entscheidender Grund für das Wahlrecht darin liegen, dass ein Auslandsdeutscher irgendwann einmal in seinem Leben, gleich ob Baby oder Erwachsener, drei Monate ununterbrochen in Deutschland gewohnt hat. Diese, wie es im Juristendeutsch heißt, Sesshaftigkeitsbedingung war früher noch eingegrenzt worden. Etwa dass dieser dreimonatige Aufenthalt in Deutschland nicht länger als zehn Jahre nach dem Fortzug zurückliegen durfte. Gegen die Regelung hatten zwei in Ostbelgien lebende Deutsche geklagt, die sich als Grenzgänger diskriminiert fühlten.